Uncategorised

WBV Floß und Umgebung w. V.

 Logo

 

 

 

 

Der Verein für den privaten und kommunalen Waldbesitzer

  • Betreuung und Bewirtschaftung von Waldflächen
  • Vermittlung von Waldpflanzen und Forstbedarf
  • Vermittlung von Maschinen und Arbeitskräften für den Wald
  • forstfachliche Beratung

 

Corona-Konjunkturprogramm für die Forstwirtschaft

Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und als Reaktion auf deren wirtschaftliche Folgen im Juni dieses Jahres ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Neben einem Investitionsprogramm und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern beantragt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist. In Kürze wird nun eine entsprechende Förderrichtlinie durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) veröffentlicht. Die FNR ist auch für die Bearbeitung der Anträge zuständig.

Waldbesitzer können einmalig einen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten. Die Antragstellung ist nur online und grundsätzlich bis Oktober 2021 möglich, sofern der Fördertopf von 500 Mio. Euro bis dahin nicht ausgeschöpft ist.

Voraussetzungen sind:

Förderrichtlinie

  1. Der Waldbesitz ist größer als 1 ha; es gilt also eine Bagatellgrenze von 100 Euro.
  2. Der Waldbesitzer kann die Konjunkturbeihilfe im Rahmen seines De-minimis-Kontingentes erhalten; hierzu ist eine entsprechende De-minimis-Erklärung abzugeben.
  3. Die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldbesitzes ist zertifiziert (u. a. PEFC) (Bitte beachten Sie den Punkt 4.1.3. der Förderrichtlinie)
  4. Die Konjunkturbeihilfe wird vom Waldbesitzer über ein Online-Portal beantragt.

Die WBV Floß und Umgebung Ihren Mitgliedern die Möglichkeit, einfach und kostengünstig an der PEFC-Zertifizierung teilzunehmen. Als Mitglied können Sie demnach von diesem Konjunkturprogramm profitieren.

Wie haben Sie vorzugehen?

Die Beantragung ist ausschließlich online über die Seite www.bundeswaldpraemie.de möglich.

  • Voraussetzung dafür ist eine funktionierende und zugängliche E-Mail-Adresse um die Anmeldung zu bestätigen.
  • Zur Beantragung haben Sie die Nachweise von der SVLFG und der PEFC-Teilnahmebestätigung die PEFC-Teilnahmeurkude und die PEFC-Rechnung digital bereitzuhalten und per Post der FNR zu schicken.
  • Diese Förderung unterliegt der De-minimis-Beihilfe Voraussetzungen (max. 200.000 € innerhalb 3 Kalenderjahren), deshalb ist eine dementsprechende Auflistung (falls zutreffend) zu leisten.

Nachweis PEFC-Zertifizierung

Um den Nachweis für die PEFC-Zertifizierung zu erhalten, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Suchen Sie den letzten Beitragsbescheid der SVLFG (Landwirtschaftiche Berufsgenossenschaft) aus ihren Unterlagen heraus. Ist dieser nicht mehr auffindbar, beantragen Sie Ihn unter diesem Link
  • Schicken Sie am besten eine Kopie oder ein Foto an die E-Mail Adresse der WBV Floss (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
  • Die Mitgliedschaft hat mit den Daten aus dem SVLFG-Beitragsbescheid übereinzustimmen (Name, Adresse, Forstfläche)

Wenn die WBV die Daten mit dem aktuellsten Bescheid (aus 2020) abgeglichen hat, ist die Ausstellung der PEFC-Teilnahmebestätigung möglich.

Sie erhalten die Teilnahmebestätigung ausschließlich per E-Mail übersendet. Da der Abgleich der Daten und die Ausstellung der PEFC-Teilnahmebestätigung einen Aufwand für die WBV bedeutet, werden Sie verstehen, wenn wir eine Unkostenpauschale in Höhe von 15 € (zzgl. ges. MwSt.) pro Teilnahmebestätigung berechnen. Die Berechnung erfolgt per Abbuchung jeweiligen Mitglied hinterlegten Bankkonto.

Wir weisen darauf hin, dass falsche oder unvollständige Angaben zur Ablehnung des Förderantrages führen. Desweiteren istdie Weitergabe der PEFC-Registrierungsnummer an Dritte-Waldbesitzer zur Erlangung einer illegalen Teilnahmebescheinigung nicht erlaubt. Die WBV führt dazu eine Liste der ausgestellten Bescheinigungen in Verbindung eine eindeutigen Mitgliedsnummer.

Unterstützung bei der Antragstellung

Ob für die WBV für Waldbesitzer, die keine E-Mail-Adresse, Internetzugang oder weitere technische Voraussetzungen haben eine aktive Hilfe zur Beantragung gegeben werden darf, ist noch nicht bekannt. Die Richtlinien siind derzeit noch nicht veröffentlicht.

Die WBV übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit dieser Information.

Aktualisierungsstand 01.12.2020 17.00 Uhr

Infoschreiben

I.2019 II.2019 III.2019
I.2020 II.2020 III.2020
I.2021 III.2021 IV.2021
I.2022 IV.2022 12.2022

Beitrittserklärung

Beitrittserklärung zur WBV Floß u. Umgebung w. V.

Steuerliche Formulare / Merkblätter / Informationen

 Link zum Bayerischen Landesamt für Finanzen /

Förderung insektizidfreier Borkenkäferbekämpfung

Die Waldbesitzervereinigung nutzt den Einkaufsvorteil größerer Chargen, um einen Preisvorteil für seine Mitglieder zu erzielen.

Die Materialien sind im Materiallager in Boxdorf bei Günther Reinl lagernd.

Kontakt Materiallager

Artikelliste:

Anfragen in der Geschäftsstelle:

Geschäftsstelle

Mallersricht 9
D-92637 Weiden
Tel.: +49 961 44284
Fax: +49 961 418313
E-Mail fbg.newsued [at) t-online.de

Impressum

Datenschutzerklärung

Hier melden Sie sich zum Newsletter an:

pefc COC floss