BWP-Info
Corona-Konjunkturprogramm für die Forstwirtschaft
Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und als Reaktion auf deren wirtschaftliche Folgen im Juni dieses Jahres ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Neben einem Investitionsprogramm und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern beantragt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist. In Kürze wird nun eine entsprechende Förderrichtlinie durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) veröffentlicht. Die FNR ist auch für die Bearbeitung der Anträge zuständig.
Waldbesitzer können einmalig einen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten. Die Antragstellung ist nur online und grundsätzlich bis Oktober 2021 möglich, sofern der Fördertopf von 500 Mio. Euro bis dahin nicht ausgeschöpft ist.
Voraussetzungen sind:
- Der Waldbesitz ist größer als 1 ha; es gilt also eine Bagatellgrenze von 100 Euro.
- Der Waldbesitzer kann die Konjunkturbeihilfe im Rahmen seines De-minimis-Kontingentes erhalten; hierzu ist eine entsprechende De-minimis-Erklärung abzugeben.
- Die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldbesitzes ist zertifiziert (u. a. PEFC) (Bitte beachten Sie den Punkt 4.1.3. der Förderrichtlinie)
- Die Konjunkturbeihilfe wird vom Waldbesitzer über ein Online-Portal beantragt.
Die WBV Floß und Umgebung Ihren Mitgliedern die Möglichkeit, einfach und kostengünstig an der PEFC-Zertifizierung teilzunehmen. Als Mitglied können Sie demnach von diesem Konjunkturprogramm profitieren.
Wie haben Sie vorzugehen?
Die Beantragung ist ausschließlich online über die Seite www.bundeswaldpraemie.de möglich.
- Voraussetzung dafür ist eine funktionierende und zugängliche E-Mail-Adresse um die Anmeldung zu bestätigen.
- Zur Beantragung haben Sie die Nachweise von der SVLFG und der PEFC-Teilnahmebestätigung die PEFC-Teilnahmeurkude und die PEFC-Rechnung digital bereitzuhalten und per Post der FNR zu schicken.
- Diese Förderung unterliegt der De-minimis-Beihilfe Voraussetzungen (max. 200.000 € innerhalb 3 Kalenderjahren), deshalb ist eine dementsprechende Auflistung (falls zutreffend) zu leisten.
Nachweis PEFC-Zertifizierung
Um den Nachweis für die PEFC-Zertifizierung zu erhalten, sind folgende Punkte zu beachten:
- Suchen Sie den letzten Beitragsbescheid der SVLFG (Landwirtschaftiche Berufsgenossenschaft) aus ihren Unterlagen heraus. Ist dieser nicht mehr auffindbar, beantragen Sie Ihn unter diesem Link
- Schicken Sie am besten eine Kopie oder ein Foto an die E-Mail Adresse der WBV Floss (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
- Die Mitgliedschaft hat mit den Daten aus dem SVLFG-Beitragsbescheid übereinzustimmen (Name, Adresse, Forstfläche)
Wenn die WBV die Daten mit dem aktuellsten Bescheid (aus 2020) abgeglichen hat, ist die Ausstellung der PEFC-Teilnahmebestätigung möglich.
Sie erhalten die Teilnahmebestätigung ausschließlich per E-Mail übersendet. Da der Abgleich der Daten und die Ausstellung der PEFC-Teilnahmebestätigung einen Aufwand für die WBV bedeutet, werden Sie verstehen, wenn wir eine Unkostenpauschale in Höhe von 15 € (zzgl. ges. MwSt.) pro Teilnahmebestätigung berechnen. Die Berechnung erfolgt per Abbuchung jeweiligen Mitglied hinterlegten Bankkonto.
Wir weisen darauf hin, dass falsche oder unvollständige Angaben zur Ablehnung des Förderantrages führen. Desweiteren istdie Weitergabe der PEFC-Registrierungsnummer an Dritte-Waldbesitzer zur Erlangung einer illegalen Teilnahmebescheinigung nicht erlaubt. Die WBV führt dazu eine Liste der ausgestellten Bescheinigungen in Verbindung eine eindeutigen Mitgliedsnummer.
Unterstützung bei der Antragstellung
Ob für die WBV für Waldbesitzer, die keine E-Mail-Adresse, Internetzugang oder weitere technische Voraussetzungen haben eine aktive Hilfe zur Beantragung gegeben werden darf, ist noch nicht bekannt. Die Richtlinien siind derzeit noch nicht veröffentlicht.
Die WBV übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit dieser Information.
Aktualisierungsstand 01.12.2020 17.00 Uhr
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Infoschreiben
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I.2020 | II.2020 | III.2020 |
I.2021 | III.2021 | IV.2021 |
I.2022 | IV.2022 | 12.2022 |
Beitrittserklärung
Beitrittserklärung zur WBV Floß u. Umgebung w. V.
Steuerliche Formulare / Merkblätter / Informationen
Link zum Bayerischen Landesamt für Finanzen /
Förderung insektizidfreier Borkenkäferbekämpfung
- Beteiligtenerklärung (Stand 01.2023) - !Nur mehr über FBG Neustadt/WN-Süd möglich!
- Merkblatt
Dienstleistungen
Die WBV hat sich gegründet, um den Strukturnachteil der kleinparzellierten Privatwaldbesitzes zu kompensieren. Aus diesem Grund können durch verschiedene staatliche Förderungen verschiedene Dienstleistungen für ihre Mitglieder wettbewerbsfähig anzubieten:
- Betreuung und Bewirtschaftung von Waldflächen
- Planung und Durchführung von aller Arbeiten rund um den Wald
- Vermittlung und Verkauf von Walderzeugnissen und Energieholz
- Vermittlung von Waldpflanzen und Forstbedarf
- Vermittlung von Maschinen und Arbeitskräften für den Wald
- forstfachliche Beratung
Forstbedarf
Die Waldbesitzervereinigung nutzt den Einkaufsvorteil größerer Chargen, um einen Preisvorteil für seine Mitglieder zu erzielen.
Die Materialien sind im Materiallager in Boxdorf bei Günther Reinl lagernd.
Artikelliste:
- Knotengeflecht 160/20/15 L nach DIN 1548 starkverzinkt Kopf-/Fußdraht: 2,0 mm Fülldrähte: 1,6 mm Inhalt 50 lfm
- Z-Profil-Pfosten 2,1 m Länge verzinkt, Materialstärke 1,5 mm ausgestanzte Einhängeösen alle 10 cm
- Tonkinstäbe Länge 120 cm / 12-14 mm oder 10 - 12 mm
- Terminaltriebschutz Cactus
- Robinien / Lärchen-Pflanzstab 1,5 m Länge
- Freiwuchsgitter HG 500 Länge 1,20 m - Durchm. 30 cm
- Tubex Ventex 1,2 m Röhrenkonstruktion mit Ventilationslöcher inkl. Haltebänder
Anfragen in der Geschäftsstelle:
- Fiberglasstab - AGU-6 x 1200/rot
- Hohlspaten VSA nach Junack - Blattlänge 300 mm; obere Weite 160 mm
- Grenzpfähle
WBV-Geräte
Die Waldbesitzervereinigung Floß und Umgebung hat ein kleines Angebot an Maschinen und Geräten im Besitz, der für die Mitglieder zur Verwendung bestimmt ist. Es sind überwiegend spezielle KIeingeräte, die sich für die private Anschaffung nicht lohnen und für den Selbstkostenpreis bei der WBV ausgeliehen werden können.
- Säge-Spalt-Automat Anfragen: Thomas Bock, Haupertsreuth (0160/96940392)
- Flötzinger-Anbauschild Anfragen: Sebastian Lindner, Fichtelmühle (0175/6551487)
- Bodenfräse Anfrage: Gerald Meierhöfer Haupertsreuth (09603/800081)